Satzung


SCHACHCLUB PORTA WESTFALICA 1950

§ 1 Name, rechtliche Stellung, Aufgaben und Sitz

Der Schachclub Porta Westfalica 1950, im Folgenden kurz Schachclub Porta genannt, ist ein nicht eingetragener Verein, der sich die Förderung und Pflege des Schachspiels zur Aufgabe gemacht hat. Der Schachclub hat seinen Sitz in Porta Westfalica.

§ 2 Bindung an Organisationen

Der Schachclub Porta schließt sich ab 01.01.1951 dem Deutschen Schachbund und den entsprechenden Unterorganisationen mit allen Rechten und Pflichten an. Parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich bleibt er neutral. Über die Mitgliedschaft in weiteren Organisationen entscheidet die Mitgliederversammlung des Schachclubs.

§ 3 Zweck des Vereins

Der Schachclub Porta verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch die Förderung des Schachsports.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Hierzu finden ein regelmäßiges Training und regelmäßige Spielabende statt. Zudem nimmt der Schachclub Porta an vom Schachbund NRW organisierten Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften teil.

Der Schachclub Porta ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Schachclubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Schachclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Schachclubs kann jede natürliche Person werden. Die Entscheidung über die Mitgliedschaft trifft der Vorstand.

Der Eintritt in den Schachclub erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen benötigen zur Erlangung der Mitgliedschaft die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

§ 5 Organe des Vereins

(1) Die Mitgliederversammlung

(2) Der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung- und Beschlussfähigkeit

In jedem Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Versammlung wird vom Vorsitzenden einberufen. In der Tagesordnung muss zumindest der Punkt „Jahresberichte der Vorstandsmitglieder“ enthalten sein. In jeder Saison, die in einem geraden Kalenderjahr beginnt, beginnend mit der Saison 2000/2001, sind zusätzlich folgende Punkte aufzuführen:

- Entlastung des Vorstandes

- Neuwahl des Vorstandes

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind nicht an diese Tagesordnung gebunden und können einberufen werden auf Beschluss des Vorstandes, oder wenn mindestens 30% der stimmberechtigten Mitglieder dies wünschen. Mitgliederversammlungen müssen schriftlich unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen einberufen werden. Eine Versammlung ist dann beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen und zusammengetreten ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn die Satzung nichts anderes festlegt. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Stimmberechtigt ist jedes Vereinsmitglied.

§ 7 Der Vorstand und der erweiterte Vorstand

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

(a) 1. Vorsitzender

(b) 2. Vorsitzender

(c) 1. Kassierer

(d) 1. Spielleiter

(e) Jugendwart

Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und folgenden Mitgliedern:

(f) 2. Kassierer

(g) 2. Spielleiter

(h) Pressewart

(i) Jugendsprecher

(k) Vereinsspielausschuss

(l) Jugendspielleiter

Der Vereinsspielausschuss besteht aus 3 Vereinsmitgliedern, die sonst kein Amt im Schachclub bekleiden. Bis auf den Jugendwart, den Jugendsprecher und den Jugendspielleiter werden alle Mitglieder des erweiterten Vorstandes von der Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt. Der Jugendwart, der Jugendsprecher und der Jugendspielleiter werden von der Jugendversammlung ebenfalls für zwei Jahre gewählt. Der Jugendsprecher muss ein Jugendlicher sein.

§ 8 Aufgaben der Mitglieder des erweiterten Vorstandes

Der Vorsitzende, bei Verhinderung der 2. Vorsitzende, ist gleichzeitig der Geschäftsführer des Schachclubs. Er vertritt den Schachclub nach außen. Der Kassierer und sein Stellvertreter sind für die ordnungsgemäßen Buchungen der Ein- und Ausgaben des Schachclubs verantwortlich. Die Spielleiter sind für die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebes im Schachclub und für Meldungen und Teilnahme von Vereinsmitgliedern und Vereinsmannschaften bei Turnieren des Schachbezirkes, des Schachverbandes OWL, des Schachbundes usw. verantwortlich. Der Jugendwart ist für die Betreuung und das Schachtraining der Jugendlichen verantwortlich. Der Pressewart ist für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Schachclubs verantwortlich.

§ 9 Arbeit des Vorstandes

Der Vorstand tritt regelmäßig zusammen. Der Vorstand trifft seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 4 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der erweiterte Vorstand entscheidet insbesondere bei den Mannschaftsaufstellungen zu Beginn des jeweiligen Spieljahres. Er ist zu diesem Zweck frühzeitig vom Vorsitzenden einzuberufen.

§ 10 Inventar

Das gesamte Inventar (Schachfiguren, Bretter, Uhren, etc.) wird von einer durch die Mitgliederversammlung beauftragten Person beaufsichtigt. Diese Person ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Spielmaterials verantwortlich. Für Uhren, Bretter und Figurensätze ist eine lnventarliste zu führen.

§ 11 Beitrag

Die Höhe des jährlichen Beitrages der Mitglieder und deren Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Kassierers für das folgende Jahr mit 2/3-Mehrheit festgesetzt, Bei Ablehnung gilt der alte Beitragssatz.

Der aktuell gültige Beitragssatz ist jederzeit auf unserer Homepage

https://www.sc-portawestfalica.de/content/satzung/beitragssatz/

ersichtlich.

Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Bestehende, d.h. vor dem 01.02.2014 erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen werden als SEPA-Mandat umqualifiziert.

Der Schachclub Porta zieht den Mitgliedsbeitrag unter Angabe seiner Gläubiger-ID, DE80ZZZ00001308126, und der Mandatsreferenznummer, bestehend aus der interne Mitgliedsnummer beim Schachbund Nordrhein-Westfalen (Bsp.: Mitgliedsnummer beim Schachbund Nordrhein-Westfalen ist 113, so lautet die Mandatsreferenznummer „MR.000113“)jährlich zum 31. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

§ 12 Vereinsausschluss

Vereinsmitglieder können ausgeschlossen werden bei

(a) ... längerem, willkürlichem Beitragsrückstand bzw.

(b) ... einem den Schachclub schädigenden Verhalten.

Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Eine vorläufige Sperre kann vom Vorstand ausgesprochen werden.

§ 13 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt oder mit dem Vereinsausschluss. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er tritt zum jeweiligen Jahresende in Kraft. Alle Ansprüche gegen den Schachclub erlöschen mit dem Austritt.

§ 14 Datenschutz

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgenden Daten erhoben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Als Mitglied des Schachbund Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Schachbund muss der Schachclub Porta diese Daten seiner Mitglieder - außer der Bankverbindung - an den Schachbund Nordrhein-Westfalen und Deutschen Schachbund weitergeben. Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder (Name, Vorname, Mitgliedsnummer Schachbund Nordrhein-Westfalen, DWZ, ELO) auf der Homepage, der Vereinszeitschrift oder dem Schwarzen Brett, … etc. nur, wenn das Mitglied nicht schriftlich widersprochen hat.

§ 15 Protokolle

Von den Mitgliederversammlungen sowie von den Sitzungen des Vorstandes bzw. des erweiterten Vorstandes sind Ergebnisprotokolle zu erstellen. Die Protokolle sind vom 1. Vorsitzenden im Vereinsordner aufzubewahren.

§ 16 Auflösung des Schachclubs

Über eine Auflösung des Schachclubs Porta kann lediglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung entscheiden, die die Auflösung als einzigen Tagesordnungspunkt enthält. Der Beschluss zur Auflösung muss mit 4/5-Mehrheit gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Verein Gotteshütte EV in Porta Westfalica, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 17 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 30.01.2014 und tritt am 09. Februar 2020 in Kraft.

Porta Westfalica, den 09. Februar 2020